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> AGB für 10er-Karten

Gebührenregelung
Die Unterrichtsgebühren werden pro 10er-Karte, entweder per Überweisung vor der ersten Unterrichtseinheit, oder bar am Tag der ersten Unterrichtseinheit beglichen.
Gültigkeit
Die 10er-Karte ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und nicht übertragbar. Jede Unterrichtseinheit wird auf der Karte markiert, nach der 10. Einheit wird für weiteren Unterricht eine neue Karte benötigt.
Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen und nicht spätestens 24 Stunden vor der betreffenden Unterrichtsstunde abgesagt werden, sind gebührenpflichtig. Bei Ausfall des Lehrers werden die Stunden nachgegeben.
Ferien
In Ferien und an Feiertagen ist Unterricht möglich und wird flexibel vereinbart.
Gerichtstand
Gerichtstand ist Holzkirchen

 

> AGB für regelmäßigen Unterricht

Gebührenregelung
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren, die für 36 Einheiten/Schuljahr bei wöchenttl. Unterricht bezahlt werden. Pro Schuljahr ist eine 12-malige Ratenzahlung monatlich (von September bis August) oder eine 1-malige Zahlung jährlich (im September) möglich. Beim Einstieg während des laufenden Schuljahres beginnt die Ratenzahlung bzw. die verbliebene Jahresgebühr ab der 1. Unterrichtsstunde.
Die Gebühren können nur über Abbuchungsermächtigung oder per Dauerauftrag bezahlt werden und sind zum Ersten des jeweiligen Monats zu überweisen. Bei 10er-Karten und Einzel-Coachings ist auch Barzahlung auf Rechnung möglich.
Schuljahresdauer
Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August
Ferien
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.Unterrichtsausfall: Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag nach drei versäumten Stunden die Unterrichtsgebühr für die restliche Dauer der Erkrankung entfallen. Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind nur dann nachzuholen, wenn die Unterrichtseinheiten der Lehrkraft im Schuljahr dadurch weniger als 36 Einheiten betragen würden.
Abmeldung
Eine Abmeldung vom Unterricht ist grundsätzlich nur am Ende des laufenden Schuljahres möglich. Die Abmeldung muß in schriftlicher Form bis spätestens 1. Juni erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um ein weiteres Schuljahr.
Gerichtstand
Gerichtstand ist Holzkirchen
 
       

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